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Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines
Für alle Verkaufs- und Lieferverträge gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie gelten nur, soweit sie von uns für jeden Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. 130,00 € Mindest- bestellwert, 20,00 € Frachtkostenpauschale.

Preise
Die Preise verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für etwaige zugrunde liegende Listenpreise.

Zahlung
Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 30 Tage ohne Abzug. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit diese Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Hinweis: Gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Bei Zahlungsverzug hinsichtlich einer Teilforderung wird die Gesamtforderung zuzüglich Verzugszinsen sofort fällig.

Leistungen
Den Vertragsprodukten ist eine Dokumentation beigelegt. Über Abweichungen der Ware von dieser Dokumentation, insbesondere aufgrund technischer Neuerungen, wird der Vertragspartner in jedem Einzelfall informiert. Er akzeptiert diese im Sinne einer fortschrittlichen Produktentwicklung, soweit sie ihm zumutbar sind. Soweit bei den vorliegenden Produkten die Gefahr der Weitergabe technischen Know Hows an Dritte gegeben ist, halten wir fest, dass sämtliche Unterlagen und Dokumentationen, die dem Vertragsprodukt beigeschlossen sind, im Eigentum von Linvatec verbleiben und unbeteiligten Dritten, welche nicht mit der Vertragserfüllung befasst sind, nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Bei Reparaturen werden alle defekten Teile entsorgt.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Lieferfrist beträgt 12 Wochen, soweit nicht anderes vereinbart ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei den Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Machtbereichs liegen, wie Krieg oder Ausbleiben von Zulieferungen. Dauern diese Umstände länger als 12 Wochen an, so ist jede Partei zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Der Käufer kann Teillieferungen nicht zurückweisen.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und auch nur, wenn er mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart hat. Der Käufer darf die Ware weiterhin ihrem Zweck gemäß bearbeiten oder sonstwie verwerten, auch wenn diese zu dem Verlust unseres (Allein-) Eigentums führt. Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen tritt der Käufer uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen oder sonstiger Verwertung von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer, Auftraggeber, Besteller und sonstigen Anspruchsgegnern entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Käufer veräußerten Waren zuzüglich 50 %. Ubersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt mehr als 20 %, so verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers, insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Käufers von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung.

  Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Käufers zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Käufer gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muß uns der Käufer unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, daß unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.

Mängelrügen und Gewährleistung
Bei Mängeln, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware erkennbar sind, können Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden, wenn sie in einer Ausschlußfrist von 14 Tagen nach Lieferung angezeigt werden. Andere Mängel sind unzuverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche und unbewegliche Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Sache. Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften für Schäden, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist außer im Falle von Personenschäden ausgeschlossen. In jedem Fall ist der Schadenersatz der Höhe nach mit dem einfachen Auftragswert (Entgelt für die Lieferung der Ware) beschränkt. Wir übernehmen in keinem Fall eine Haftung für Schadenersatz, die über die uns gegenüber bestehende Haftung eines unserer Lieferanten hinausgeht. Der Ersatz von mittelbaren Schäden und Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, nicht eingetretenem Betriebserfolg, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist in jedem Fall ausgeschlossen. Für Schäden, die durch unsere Gehilfen bzw. Dienstleister verursacht werden, haften wir gem. § 1313 a ABGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung zumindest grob fahrlässig verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war. Schadenersatzforderungen verjähren 12 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer von Schaden und Schädiger Kenntnis hatte.

Rücknahme von Waren
Gelieferte Ware wird nur nach vorheriger Vereinbarung bei Angabe von Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und Grund für die Rücklieferung zurückgenommen und gutgeschrieben. Bei einer Gutschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 % in Abzug gebracht. Steril verpackte Waren werden nur gutgeschrieben, wenn diese ungeöffnet in der Originalverpackung zurückgesendet werden. Die Rücknahme von ausgelaufenen oder auf Sonderauftrag angefertigten Waren findet nicht statt. Rücknahme von Ware nach unseren Bedingungen innerhalb von 14 Tagen.

Leihgeräte
Die im Falle von Reparaturaufträgen überlassenen Leihgeräte werden nur bis zu 10 Tage nach erfolgter Reparatur oder ab Datum des Kostenvoranschlages (bei ausbleibender Freigabeerklärung) überlassen. Hiermit gilt als vereinbart, dass nach Ablauf dieser Frist ein Mietvertrag über die maßgeblichen Leihgeräte als abgeschlossen gilt, wobei eine Mietgebühr pro Gerät in Höhe von 160,00 € pro Woche in Rechnung gestellt wird. Ein Mietvertrag kommt auch zustande bei Zusendung von Leihgeräten vor Eingang der zu reparierenden Geräte bei Linvatec. Es sei denn, das zu reparierende Gerät geht innerhalb von 5 Werktagen ab Zusendung des Leihgerätes bei Linvatec ein.

Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht seine Wirksamkeit im übrigen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Verpflichtungen aller Parteien dieses Vertrages ist der Sitz der Linvatec Deutschland GmbH. Gerichtsstand ist, soweit dies zulässig vereinbart werden kann, Langen/Hessen.
 

   
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